Wann wird ein ein Sanitätsdienst benötigt?
Ein Sanitätsdienst ist immer dann sinnvoll oder erforderlich, wenn bei einer Veranstaltung ein erhöhtes Risiko für medizinische Notfälle besteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
- Konzerten, Sport- und Volksfesten oder Umzügen
- einer großen Zahl an BesucherInnen (oft ab ca. 1.000 Personen)
- erwartbarem Alkohol- oder Drogenkonsum
- schwer zugänglichem Gelände oder eingeschränkten Rettungswegen
- besonderen Gefahren durch Technik, Tiere oder Pyrotechnik
Auch Behörden oder Versicherungen können einen Sanitätsdienst vorschreiben – etwa im Rahmen des Sicherheitskonzepts oder der Veranstaltungsgenehmigung.
Wir beraten gerne, ob und in welchem Umfang ein Sanitätsdienst notwendig ist.
Wie früh muss ich den Sanitätsdienst anfragen?
Am besten so früh wie möglich – idealerweise mehrere Wochen vor der Veranstaltung. So bleibt genug Zeit für Planung, Abstimmung und ggf. behördliche Vorgaben.
Welche Leistungen erbringt der Sanitätsdienst?
Unsere Einsatzkräfte leisten Erste Hilfe und übernehmen bei Bedarf die medizinische Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Außerdem stellen wir Material und ggf. Sanitätszelte bereit.
Wie viel kostet ein Sanitätsdienst?
Die Kosten hängen vom Umfang des Einsatzes ab – also z. B. von der Veranstaltungsdauer, Besucherzahl und benötigtem Personal. Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot.
Welche Voraussetzungen muss der Veranstalter erfüllen?
Zum Beispiel: Bereitstellung von Platz für das Sanitätsteam, Stromversorgung (wenn nötig), Ansprechpartner vor Ort, ggf. Verpflegung der Einsatzkräfte etc. Genaue Details klären wir im Vorfeld gemeinsam.
Was ist, wenn doch kein Sanitätsdienst benötigt wird?
Falls sich die Veranstaltung ändert oder abgesagt wird, genügt in der Regel eine rechtzeitige Mitteilung. Stornobedingungen werden im Angebot oder der Vereinbarung geregelt.
Wie viele Sanitäter brauche ich für meine Veranstaltung?
Das hängt von Art, Größe und Risiko der Veranstaltung ab. Wir beraten euch individuell auf Basis bewährter Risikoanalysen.
Sind die Helferinnen und Helfer qualifiziert?
Ja – unser Personal besteht aus ausgebildeten SanitäterInnen und RettungssanitäterInnen mit regelmäßiger Fortbildung und Einsatzerfahrung.
Wer haftet bei einem Notfall?
Das DRK haftet im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen. Ein Sanitätsdienst ersetzt jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Veranstalter-Haftpflicht.